Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags            08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

sowie während der Sitzungstermine, sofern dieser Zeitraum überschritten wird.

Bitte beachten Sie:

Zu unseren Öffnungzeiten ist es Ihnen möglich, das Gericht zu betreten um einen anberaumten Termin wahrzunehmen oder als Zuschauer an einer öffentlichen Verhandlung teilzunehmen. Wenn Sie ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter wünschen, dann beachten Sie bitte die abweichenden Sprechzeiten (weiter unten).



Sprechzeiten:

Montags bis Freitags            8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstags auch                    14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie:

Zu unseren Sprechzeiten ist es Ihnen möglich, eigene Anliegen bei Gericht einzubringen und zu verfolgen, und zwar regelmäßig im Rahmen einer persönlichen Vorsprache.


Es wird darauf hingewiesen, dass in  Nachlasssachen  Anträge in der Regel nur nach Absprache eines Termins aufgenommen werden. 

Außerhalb der Öffnungszeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden.