Die Justiz schützt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und derjenigen, die Gerichte aufsuchen müssen. Bitte beachten Sie die Hinweise und Aushänge am Eingang zum Gebäude und in den Sitzungssälen und informieren sich über die aktuellen Regelungen.
Die Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie wurden weitestgehend aufgehoben.
Das Tragen einer medizinischen Maske wird weiterhin empfohlen. Bei Vorliegen eines positiven Coronatests bitten wir dringend, das Gerichtsgebäude nicht zu betreten. Wenn Sie einen Termin haben, setzen Sie sich vorab telefonisch mit der entsprechenden Geschäftsstelle in Verbindung.
In Sitzungssälen und anderen Räumen, in denen Gerichtstermine stattfinden, entscheiden die Vorsitzendenden Richterinnen und Richter, ob eine medizinische Maske zu tragen ist.