Zeugenentschädigung
Nach Maßgabe des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) haben Zeugen und Sachverständige, soweit sie von dem Gericht oder der Staatsanwaltsanwaltschaft zu Beweiszwecken herangezogen worden sind, einen Anspruch auf Erstattung ihrer baren Auslagen (u. a. Verdienstausfall, Fahrtkostenersatz, Ersatz für Aufwendungen). Die Höhe der aus der Landeskasse zu erstattenden Auslagen wird von der Anweisungsstelle der entsprechenden Behörde festgesetzt.
Wenn Sie Erstattungen in Anspruch nehmen wollen, reichen Sie das Formular, welches Ihnen nach Ihrer Vernehmung im Hauptverhandlungstermin ausgehändigt wurde, sowie das Ihrer Ladung beigefügte Formular ausgefüllt ein.

Zeugenbetreuung
Zeugen, die zu einem Termin beim Amtsgericht Krefeld geladen sind und Informationen oder Unterstützung benötigen, können die Zeugenbetreuung in Anspruch nehmen. Diese ist kostenfrei. Die Zeugenbetreuerinnen und Zeugenbetreuer erreichen Sie unter der Rufnummer 02151 847-663 oder per Mail: Zeugenbetreuung@lg-krefeld.nrw.de