Zeugenentschädigung
Zeuginnen und Zeugen haben Anspruch auf Entschädigung für ihre Teilnahme an Gerichtsterminen. Entschädigt werden unter anderem Fahrtkosten, ein möglicher Verdienstausfall sowie Zeitaufwand. Die Höhe dieser Beträge richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG ) und wird durch die Anweisungsstelle berechnet.
Eine direkte Auszahlung in bar erfolgt nicht. Der Betrag wird überwiesen.
Wenn Sie als Zeuge vor Gericht ausgesagt haben, reichen Sie bitte die ausgefüllten Formulare, die sie vorab zugesandt bekommen haben sowie das Dokument, welches Sie im Anschluss an Ihre Aussage von dem Richter/Richterin erhalten, ausgefüllt bei Gericht ein. Es befindet sich ein Briefkasten der Verwaltung auf der ersten Etage des Gerichtsgebäudes. Dort können Sie im Anschluss an die Sitzung Ihren Antrag auf Entschädigung einreichen. Alternativ können Sie den Antrag im Nachhinein schriftsätzlich geltend machen. Bitte beachten Sie dabei, dass bis zur Geltendmachung ein Zeitraum von 3 Monaten nicht überschritten werden darf.
Zeugenbetreuung
Zeugen, die zu einem Termin beim Amtsgericht Krefeld geladen sind und Informationen oder Unterstützung benötigen, können die Zeugenbetreuung in Anspruch nehmen. Diese ist kostenfrei. Die Zeugenbetreuerinnen und Zeugenbetreuer erreichen Sie unter der Rufnummer 02151 847-663 oder per Mail: Zeugenbetreuung@lg-krefeld.nrw.de
