Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn für den Beginn oder das Ende einer Frist der Eingang des Schriftstücks bei Gericht maßgeblich ist.
Alle Sendungen, die vor 24.00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die nach 24.00 Uhr eingeworfen werden, erhalten durch technische Maßnahmen den Eingangsstempel des Folgetages.
Der Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Krefeld befindet sich auf dem Nordwall, rechts neben dem Haupteingang (grüne Eingangstür).
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie bei Schriftsätzen, die für das Grundbuchamt bestimmt sind, dass für die Rangbestimmung mehrer Anträge, die ein Grundstück oder Recht betreffen (§ 17 GBO), der Eingang des Schriftsatzes auf der jeweiligen Grundbuchgeschäftsstelle maßgebend ist.
Diese Schriftsätze sollten Sie in Zweifelsfällen während der Dienstzeiten direkt in der Grundbuchgeschäftstelle abgegeben.