Die Zahlstelle des Amtsgerichts Krefeld nimmt bare Einzahlungen zur Begleichung von Gerichtskosten und Geldstrafen entgegen. 

Zahlungsmöglichkeiten:

bar während der Kassenstunden am Kassenschalter Zimmer H 222 in der 2. Etage des Amtsgerichts;

bei Zahlungen aufgrund einer mit Kassenzeichen versehenen Rechnung auf die in der Rechnung aufgeführte Bankverbindung (als Verwendungszweck bitte das Kassenzeichen angeben);

bei sonstigen Zahlungen auf das Konto der Zahlstelle des Amtsgerichts Krefeld

Kontoinhaber: Amtsgericht Krefeld - Zahlstelle -

Postbank Köln

IBAN: DE12 3701 0050 0011 3875 09

BIC : PBNKDEFF

Diese Kontoverbindungen sind nicht für die Einzahlungen von Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungsverfahren zu verwenden. Diese finden Sie unter "Zwangsversteigerungsabteilung"

 

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass bei allen Überweisungen auf eines der vorstehenden Konten

als Verwendungszweck

a) die gerichtliche Geschäftsnummer (Aktenzeichen) angegeben werden muss und

b)  das Amtsgericht Krefeld zu bezeichnen ist,

da eine Zuordnung zu dem entsprechenden Verfahren sonst leider nicht möglich ist.

Einwendungen und Fragen zu einer Kostenrechnung:

Sofern Sie Fragen oder Einwendungen zu einer Kostenrechnung haben, beachten Sie bitte die Hinweis auf der jeweiligen Kostenrechnung. Dort ist angegeben, an wen Sie sich im konkreten Fall wenden müssen. 

Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen:

Kontoinhaber: Zentrale Zahlstelle Justiz

Bankinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen

Bankleitzahl: 300 500 00

Kontonummer: 1474816

IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16

BIC: WELADEDD

Bei der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung müssen angegeben werden:

1. Amtsgericht Krefeld
2. das Aktenzeichen des Verfahrens
3. das Stichwort "Sicherheit"