Nachfolgend finden Sie Hinweise und weiterführende Informationen für Pressevertreter.

Bitte beachten Sie, dass die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse gemäß § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes grundsätzlich öffentlich ist (Ausnahmen sind im Einzelfall bei Jugend- oder Jugendschutzsachen u.a. möglich). Ton-, Fernseh- und Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind im gesamten Gebäude ohne ausdrückliche Genehmigung des Direktors des Amtsgerichts Krefeld unzulässig.

 

Pressedezernentin des Amtsgerichts:
Richterin am Amtsgericht Spönemann

Persönlich erreichbar unter                                                                   

Telefon: 02151 847-221
E-Mail: Pressesprecher@ag-krefeld.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm 

 

Vertreter:
Richter am Landgericht Dr. Meyen

Persönlich erreichbar unter                                                                                                                                

Telefon: 02151 847-495
E-Mail: Pressesprecher@lg-krefeld.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm