Nachfolgend finden Sie Hinweise und weiterführende Informationen für Pressevertreter.
Bitte beachten Sie, dass die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse gemäß § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes grundsätzlich öffentlich ist (Ausnahmen sind im Einzelfall bei Jugend- oder Jugendschutzsachen u.a. möglich). Ton-, Fernseh- und Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind im gesamten Gebäude ohne ausdrückliche Genehmigung des Direktors des Amtsgerichts Krefeld unzulässig.
Pressedezernentin des Amtsgerichts:
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